Wir suchen Grundstücke, Gebäude und Objekte zur Revitalisierung, bevorzugt Wohnanlagen bzw. Wohn- und Gewerbe-Immobilien mit Instandhaltungs-Defiziten.
Entspricht Ihre Immobilie unserem Anforderungsprofil, freuen wir uns auf Ihr Angebot!
Lars Bergmann, Vorstand der IMMOVATION AG
Wir revitalisieren Immobilien und realisieren Immobilienprojekte. Für diesen Zweck suchen wir Gebäude und Grundstücke, insbesondere Wohn- bzw. Wohn- und Gewerbeimmobilien – auch mit Instandhaltungs-Defiziten / Sanierungsbedarf bzw. Interimsnutzungen / Leerständen. Ebenso gesucht werden klassische Revitalisierungs-Objekte und urbane Entwicklungsgrundstücke.
Die angebotenen Objekte sollten sich in Volleigentum befinden, ETW-Portfolios bzw. Teileigentum werden ebenso wie Erbbaurechtsgrundstücke oder ausschließlich gewerblich genutzte Objekte nicht favorisiert. Das Investitionsvolumen pro Immobilien-Akquisition sollte ca. 3 Millionen Euro und das Volumen pro Baugrundstück sollte ca. 1 Millionen Euro nicht unterschreiten.
Übersenden Sie uns bitte aussagekräftige Objektunterlagen der zum Ankauf stehenden Immobilien zwecks einer Vorprüfung. Diese Unterlagen sollten mindestens folgende Daten beinhalten:
Alle Objektunterlagen werden von uns vertraulich behandelt, zweckbezogen gespeichert und ausschließlich unternehmensintern ausgewertet. Eine Rücksendung der Unterlagen oder Erstattung von eventuellen Aufwendungen kann unsererseits jedoch nicht erfolgen.
Soweit Sie nicht selbst Eigentümer, sondern nur Vermittler einer Immobilie sind, stellt dieses Ankaufsprofil weder einen Suchauftrag noch ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages dar. Ebenso begründet die Übersendung von Objekt-Unterlagen an uns noch keinen Maklervertrag. Davon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden unsererseits ausdrücklich nicht anerkannt. Eine optionale Prüfung auf eventuelle Vorkenntnis eines Angebotes kann unsererseits nur auf vollständiger Datengrundlage erfolgen, zeitliche Fristsetzungen hierzu werden von uns jedoch nicht akzeptiert.
Erst nach einer positiven Vorprüfung der Objekt-Unterlagen entscheiden wir zeitnah über den Beginn von Ankaufsverhandlungen. Ein Provisionsanspruch kann auch dann nur durch unsere schriftliche Annahme im Einzelfall unter Festlegung der Provisionshöhe begründet werden.
Erst wenn durch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dieser Vertrag zustande kommt und rechtsverbindlichen Bestand erlangt, sehen wir uns zur Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.
Wir freuen uns auf Ihre Objektunterlagen und sichern eine zügige und professionelle Abwicklung des Ankaufs zu. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Objektunterlagen!