braille
Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Webseiten - IMMOVATION AG

Erklärung zur Barrierefreiheit unserer Webseiten

Die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) verpflichtet auch privatwirtschaftliche Anbieter wie die IMMOVATION AG, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Anforderungen wurden in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, wie und wann wir die Barrierefreiheit des Webangebotes überprüft haben, welche Schwachstellen es noch gibt und welche Verbesserungen wir planen.

Diese Erklärung gilt für alle Webseiten der IMMOVATION Unternehmensgruppe.

1. Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die IMMOVATION AG ist nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht umsetzt, verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Ziel ist es, die Inhalte und Funktionen der Website so zu gestalten, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – ohne fremde Hilfe genutzt werden können.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit den WCAG 2.1 (AA) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Einige PDF-Dokumente (z.B. Exposés) sind derzeit nicht barrierefrei strukturiert.
  • Alternativtexte für Bilder sind noch nicht vollständig implementiert.
  • Farbkontraste und Tastaturnavigation werden derzeit überarbeitet.
  • Kontrast bei externen Inhalten, die wir eingebunden haben, ist nicht ausreichend. Da es sich um ein extern eingebundenes Element handelt, haben wir aktuell keinen direkten Zugriff darauf.
  • Das Suchsymbol (Lupe) ist derzeit nicht per Screenreader erfassbar, da kein beschreibender Alternativtext hinterlegt ist. Da es sich um ein extern eingebundenes Element handelt, haben wir aktuell keinen direkten Zugriff auf den Code.

3. Begründung

Die IMMOVATION AG und ihre Tochterunternehmen verfügen über einen umfangreichen Webauftritt mit mehreren Webseiten. Der überwiegende Anteil der Seiten wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht. Das Angebot wird derzeit aktualisiert. Im Zuge dessen werden die Inhalte und Dokumente im Hinblick auf Barrierefreiheit geprüft und ggf. überarbeitet. Eine vollständige Anpassung aller Inhalte und Dokumente ist nicht sofort umsetzbar.

4. Weitere Maßnahmen

Die IMMOVATION AG plant:

  • Die Website weiter zu überarbeiten, um sie BITV-konform zu gestalten.
  • Barrierefreie Aufbereitung von PDF-Dokumenten.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am:

Die Prüfung basiert auf:

  • einer Selbsteinschätzung und
  • automatisierten Tests mit WAVE, einem strukturierten BFSG-Check (www.bfsg-check.de), sowie einem automatisierten Test mit dem Barrierefreiheitstest von EXPERTE.de, der auf der axe-Core-Engine basiert.

Eine manuelle BITV-Prüfung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

6. Rückmeldung und Kontakt

Falls Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Hilfe beim Zugang zu Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns gerne:

presse@immovation-ag.de

7. Durchsetzungsverfahren

Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
030 18 527-2805
info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Letzte Aktualisierung:

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig und passen sie bei Bedarf an.

IMMOVATION Immobilien Handels AG

Kontakt Unternehmenskommunikation

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von
9:00 bis 12:30 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 561 816194-0
Fax: +49 561 816194-9
presse@immovation-ag.de